Trauerfall
Trauerfall – wie geht es jetzt weiter?
Eintritt eines Sterbefalls zu Hause
Bitte verständigen Sie zunächst einen Arzt. In der Regel ist dies der Hausarzt, an Sonn- und Feiertagen der ärztliche Notdienst unter der Nummer 116 117 (ohne Vorwahl).
Der Arzt stellt üblicherweise an Ort und Stelle die Sterbepapiere aus. Erst dann kann die Überführung zur örtlichen Leichenhalle erfolgen.
Eintritt eines Sterbefalls im Krankenhaus oder im Heim
Die Verständigung eines Arztes und die Entgegennahme der Sterbepapiere übernimmt die jeweilige Verwaltung.
Das anschließende Trauergespräch kann in unserem Büro oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Wir besprechen mit Ihnen in aller Ruhe die dann folgenden wichtigen Schritte und setzen Ihre Wünsche um.
Formalitäten
Folgende Unterlagen sollten Sie zur Besprechung bereithalten:
- Die Sterbepapiere des Arztes
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
- Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Stammbuch
- Bei Verwitweten: Heiratsurkunde sowie zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners
- Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde sowie ein amtliches Scheidungsurteil
- Bitte bringen Sie ein Bild oder Passfoto der Verstorbenen für Sterbebilder bzw. Trauerdrucksachen mit, sofern Sie dies wünschen
- Benachrichtigungen von Versicherungen
Selbstverständlich benachrichtigen wir für Sie die Krankenkasse, sämtliche Rentenstellen und Versicherungen.
Hierzu benötigen wir:
- Versicherungskarte der Krankenkasse
- Rentenunterlagen der / des Verstorbenen
- Versicherungspolicen
- evtl. Schwerbehindertenausweis
- Gewerkschaftsausweis
- Vertriebenenausweis
Weitere Hinweise
Was Sie sonst noch wissen sollten:
- Es ist möglich bei einer Feuerbestattung eigene Kleidung zu verwenden
- Bei einer anonymen Urnenbeisetzung können Hinterbliebene auf den meisten Friedhöfen, wie zum Beispiel auch in Wiesbaden, nicht teilnehmen
- Die Urne kann per Post versendet oder von unserem Institut in einem Bestattungsfahrzeug überführt werden
- Grundsätzlich besteht bis heute ein sogenannter Friedhofsbenutzungszwang
- Sie haben freie Wahl bei der Beauftragung der Bestatter und sind dabei nicht an Ihren Wohnort gebunden