Die Vorsorgevollmacht ist sinnvoll, wenn aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls der Fall einer Geschäftsunfähigkeit eintritt. Sie regelt die vermögensrechtlichen Angelegenheiten und ist Ergänzung der Patientenverfügung. Durch die Vorsorgevollmacht bestimmen die Betroffenen eine Person, die sie im Falle einer eigenen Geschäftsunfähigkeit rechtsgeschäftlich vertreten. Die Reichweite der Vollmacht hängt vom Willen der Vollmachtgeber ab. Lassen Sie sich dazu von einem Rechtsvertreter beraten.
Vergessen Sie nicht, die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht schriftlich zu verfassen und diese auch notariell beglaubigen zu lassen. Um einem Missbrauch der Vollmacht vorzubeugen, sollten zwei Bevollmächtigte bestellt werden, die sich dann gegenseitig überwachen können.
Betrauen Sie mit der Verwahrung der Vollmacht einen Anwalt. Dieser händigt die Vollmachtsurkunde erst nach Bescheinigung der Geschäftsunfähigkeit durch einen Arzt an die Bevollmächtigten aus.
Die Vollmacht hat eine weitreichende rechtliche Wirkung. Deshalb sollten Sie nur Personen bevollmächtigen, die Ihr absolutes Vertrauen genießen. Lassen Sie sich bei der Formulierung von einem Rechtsanwalt oder einem Notar beraten.
Informationsbroschüre „Betreuungsrecht“ des Bundesministeriums der Justiz (PDF ca 2,4 MB)