Jede Person ab 18 Jahren, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, kann ein Testament persönlich verfassen. Dabei muss immer der volle Name, sowie das Datum und die Ortsangabe angeführt werden. Ebenso muss das Testament vollständig eigenhändig und handschriftlich verfasst sein. Grundsätzlich empfiehlt sich eine notarielle Beratung.
Im Zweifelsfall ist es für Privatpersonen immer sinnvoll ein Testament aufzusetzen, besonders dann, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht, oder wenn bestimmte Wünsche der Erben berücksichtigt werden sollen. Eine Sonderform ist das „Berliner Testament“, welches die jeweiligen EhepartnerInnen als Alleinerben berücksichtigt.
Lassen Sie sich in jedem Fall rechtlich von einem Notar Ihres Vertrauens beraten. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch gerne professionelle Hilfe in rechtlichen Fragen.