24.03.2020
Die aktuellen Informationen zu den Vorgaben für Beisetzungen auf Wiesbadener Friedhöfen, Stand 23.03.2020.
Beisetzungen sind weiterhin möglich und dürfen weiterhin durchgeführt werden. Bei der Beisetzung können Verwandte ersten Grades dabei sein. Auch direkte Verwandte können bei der Beisetzung dabei sein, wenn die maximale Gesamtzahl von 6 Personen nicht überschritten wird.
Mindestens 24 Stunden vor der Beisetzung muss der Friedhofsverwaltung eine Liste der teilnehmenden Personen vorgelegt werden.
Weitere Angehörige können die Grabstätte frühestens nach 2 Stunden, bzw. erst nach Beendigung des Schließens der Grabstätte aufsuchen.
Bei allen Terminen, die im Freien stattfinden ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Offizielles Dokument der Stadt Wiesbaden: